In einem laufenden Nachprüfungsverfahren beim Spielgericht des LEV NRW bezüglich der von der Geschäftsstelle des LEV NRW, nach vorangegangener Spielberichtsprüfung, vorgenommen Spielwertungen endete am 21.10.2010 um 24.00 Uhr die Einlassungsfrist.
Da diese Frist nun verstrichen ist möchten wir nachfolgend die Situation, aus unserer Sicht schildern und aufklären.
Vorbemerkung:
Gemäß
der Durchführungsbestimmungen des LEV NRW muss bis zum 15.09. sowohl eine
Mannschafts- als auch eine Trainermeldung eingereicht werden.
Ebenfalls
am 15.09. endete die Wechselfrist für alle Nachwuchsspieler sowie Frauen-. und
Mädchenspielerinnen.
Bei
196 an Spielbetrieb des LEV NRW teilnehmenden Mannschaften erhielt die Geschäftsstelle
also ca. 196 Mannschaftsmeldungen und die dazugehörenden Trainermeldungen.
Bei
allem vorgenannten, welches einen mehr als regen Postverkehr bedeutet ist nur
ein Fall bekannt bei dem eine angeblich verschickte Postsendung nicht in der
Geschäftsstelle eingegangen ist.
Zum Thema:
Mit
Datum vom 18.08.2010 wurde an alle Vereine der Oberliga West eine
Anti-Doping-Vereinbarung verschickt. In dieser Mail wurden alle Vereine darauf
hingewiesen, dass diese Ant-Doping-Vereinbarung von
allen Spielern, die im Spielbetrieb der Oberliga eingesetzt werden sollen,
rechtskräftig unterzeichnet (ggf. mit Erziehungsberechtigtem bei Nachwuchsspielern)
vor ihrem ersten Einsatz in der Geschäftsstelle vorliegen muss.
Da
mit gleichem Datum die Durchführungsbestimmungen des LEV NRW Saison 2010/2011
verschickt wurde, musste hier davon ausgegangen werden, dass alle Vereine
darüber informiert waren was ihrerseits wann erledigt werden muss und was im
Spielbetrieb darüber hinaus zu beachten ist.
Nachweislich
wurden die geforderten Mannschaftsmeldungen von fast allen Vereinen Form- und
Fristgerecht eingereicht. Lediglich von insgesamt 6 Mannschaften (Senioren,
Frauen und Nachwuchs) fehlte zum Stichtag die geforderte Meldung.
Zum
ersten Spieltag der Oberliga West am 24.09.2010 lag eine Mannschaftsmeldung aus
Bad Nauheim nicht vor. Im Rahmen der
nach dem Spiel vorgenommenen Spielberichtsprüfung fiel auf, dass von insgesamt
7 Spielern der Mannschaft aus Bad Nauheim im ersten Spiel keine unterschriebene
Anti-Doping- Vereinbarung vorlag.
Da
Ziffer 1.25.15 der Durchführungsbestimmungen 2010/2011 in diesem Fall eine Spielwertung
vorschreibt musste und wurde dieses Spiel gewertet.
In
der Folge kam es zu einem Kontakt zwischen Verein und der Geschäftsstelle. In
Telefongesprächen wurde abgeklärt, welche Anti-Doping-Vereinbarungen fehlen.
Grundlage war dabei ausschließlich der Spielbericht des Spieles in Hamm vom
24.09.2010 und nicht eine zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht vorliegende Mannschaftsmeldung.
In
der darauf folgenden Woche wurden die fehlenden Anti-Doping-Vereinbarungen
eingereicht und mussten, da sie teilweise unvollständig waren reklamiert
werden.
Am
08.10.2010 ging im Verlauf des Vormittages eine Mannschaftsmeldung aus Bad
Nauheim ein nachdem zuvor (06.10.2010) eine reine Namensliste ohne Pass-Nummern
usw. vorgelegt und von der Geschäftsstelle umgehend als unbrauchbar reklamiert
wurde.
Hätte
Bad Nauheim zu diesem Zeitpunkt noch einmal telefonisch nachgefragt ob nun für
alle Spieler auf dieser Mannschaftsmeldung die Voraussetzungen zur Teilnahme am
Spielbetrieb gegeben wären wäre es zu folgendem nicht mehr gekommen.
Am
08.10.2010 fand das Spiel in Dortmund statt. In diesem Spiel wurde erstmals der
Spieler Cardona eingesetzt. Für diesen Spieler, der
zuvor niemals Bestandteil Bad Nauheimer Nachfragen war, lag zum Spielzeitpunkt
keine unterschriebene Anti-Doping-Vereinbarung vor.
Dies
fiel bei der Spielberichtsprüfung in der Folgewoche auf und betraf darüber hinaus
auch noch das Spiel vom 10.10.2010.
Gemäß
den Durchführungsbestimmungen mussten beide Spiele erneut gewertet werden.
Zur Klarstellung:
Die
Spielwertungen erfolgten ausschließlich wegen des Verstoßes gegen eine in den
gültigen Durchführungsbestimmungen (1.25.15) geregelte Einsatzbeschränkung für
Spieler deren Anti-Doping-Vereinbarung nicht vor ihren ersten Spieleinsatz
rechtskräftig unterschieben in der Geschäftsstelle des LEV NRW vorlag.
Eine Einsatzbeschränkung steht einer fehlenden Spielberechtigung in einem konkreten Spiel gleich.
Diesbezügliche Wertungen basieren
nicht auf einer generell
fehlenden Spielberechtigung gemäß Spielerpass.
In
anderen Mannschaften des Vereines könnten diese Spieler gegebenenfalls
eingesetzt werden.
Die
Erteilung einer Spielerberechtigung gem. Art. 52.a der Spielordnung DEB (SpO) ist absolut unabhängig von einer Anti-Doping-Vereinbarung.
Wie bereits ausgeführt begründet die Anti-Doping-Vereinbarung lediglich eine
Einsatzbeschränkung für die Teilnahme eines Spielers am Spielbetrieb der
Oberliga West.
Zur Verdeutlichung des vorgenannten sei
hier folgendes aufgeführt:
Gem. den gültigen Durchführungsbestimmungen
dürfen im Spielbetrieb der Oberliga West bis zu zwei transferkartenpflichtige
Spieler eingesetzt werden). Jeder Verein kann aber für beliebig viel
transferkartenpflichtige Spieler eine Spielberechtigung beantragen: Er wird
auch für alle eine Spielberechtigung erhalten. Im Spielbetrieb einsetzen darf
er aber immer nur zwei weil auch hier eine Einsatzbeschränkung gem. den
Durchführungsbestimmungen besteht!
In
mehreren Gesprächen wurde auch immer auf eine mögliche Anti-Doping-Vereinbarung
aus dem Vorjahr (Oberliga ESBG) und deren noch vorhandene Gültigkeit
hingewiesen.
Eine
solche Anti-Doping-Vereinbarung ist in der Saison 2010-2011 unwirksam und als
beendet anzusehen. Gem. der Anti-Doping-Vereinbarung der ESBG, die eventuell
einige Spieler im Vorjahr unterschrieben hatten, endet diese wenn der Verein
nicht mehr am Spielbetrieb der ESBG teilnimmt bzw. der Spieler-Lizenzvertrag ESBG-Spieler endet.
Der
Spielbetrieb der Oberliga West ist Spielbetrieb des LEV NRW. Spieler Lizenzverträge
gibt es im Spielbetrieb des LEV NRW nicht!
Es
ist für uns mehr als verwunderlich, dass ausgerechnet Postsendungen aus Bad
Nauheim ständig verschwunden sein sollen und es muss die Frage gestellt werden,
wer den Nachweis einer ordnungsgemäßen Versendung bzw. den Erhalt erbringen
muss? Vollkommen unverständlich ist darüber hinaus für uns, dass es von
Vereinsseite, in Kenntnis der Sonderbestimmungen für den Spielbetrieb der
Oberliga gem. den Durchführungsbestimmungen, zu keinen klärenden Nachfragen vor
Beginn des Spielbetriebes gekommen ist.
Wir
möchten hier auch noch auf eine Presseveröffentlichung in einer bundesweit
erscheinendem sog. Eishockey Fachzeitschrift eingehen. Nach einer vor der
Saison zwischen unserem Eishockeyobmann und dem für die Oberliga-Berichterstattung
zuständigen Redakteur getroffenen Absprache sollten einseitig recherchierte Berichterstattungen
bzw. Kommentare, die es in der Vergangenheit häufiger gegeben hatte, der
Vergangenheit angehören. Das dem nicht so ist, mussten
wir durch eine Online-Veröffentlichung am 19.10.2010 erfahren.
Ohne
zuvor erfolgte Rückfrage wird dem LEV NRW allein die Schuld an den neuerlichen
Spielwertungen gegeben.
Wie
wohltuend ist es da, wenn man von anderen Journalisten erfahren kann wie
handwerklich einwandfreie journalistische Arbeit auch aussehen kann.
Abschließend
sei hier grundsätzlich folgendes angeführt:
Im
Spielbetrieb des LEV NRW befinden sich wie bereits angeführt zur
Zeit 196 in verschiedenen Altersklassen teilnehmende Mannschaften.
Wir
bemühen uns jede dieser Mannschaften gleich zu behandeln.
Darauf
und das entspricht unserem Selbstverständnis haben alle von den Kleinschülern
bis zur Oberliga ein Recht.