Wer spielt hier falsch?

 

In den letzten Tagen kam es verursacht durch ein Presseinterview unseres Eishockey-Obmannes bezüglich der bevorstehenden Oberliga Endrunde Nord-West-Ost und den darauf folgenden Aufstiegs-Play-Off´s zu einigen Irritationen.

 

Herr Schweer hat in diesem Interview den momentanen Sachstand ausgeführt! Das ist ehrlich und auch so wie es unsere Vereine von uns gewöhnt sind. Der LEV NRW ist satzungstreu und hält sich, auch wenn es einigen wenigen nicht gefällt, an bestehende Satzungen, Ordnungen und geltendes Recht.

 

Herr Schweer hat ausgeführt, dass es nach der außerordentlichen Kündigung des bestehenden Kooperationsvertrages durch die ESBG zweifelhaft erscheint ob der LEV NRW einem möglichen Aufsteiger in die 2. Bundesliga eine Freigabe erteilt werden kann.

 

Wieso in diesem Zusammenhang immer der Stichtag 30.04.2013 genannt wird ist bleibt uns schleierhaft bzw. wird bewusst falsch verbreitet. Dabei bezieht sich Herr Krämer aus Frankfurt auf ein Gespräch mit Herrn Jäger (Geschäftsführer ESBG). Weiss Herr Jäger nicht was er unterschrieben hat? Und die Gesellschafter?

 

Um das Thema Kündigung des Kooperationsvertrages nun ein für alle mal zu beenden, hier ist sie:

 

 

Bezüglich der von einigen immer wieder angeführten besorgten Sponsoren muss hier folgendes angemerkt werden:

Mir Erlass der Durchführungsbestimmungen 2012/2013 am 24.August 2012 war klar, dass aus dem Spielbetrieb der Oberliga West nur ein Verein aufsteigen kann.

 

Durchführungsbestimmungen LEV NRW vom 24.August 2012

1.15.3

Ein Verein/Club kann mit seiner Mannschaft in eine DEL- oder ESBG-Liga nur aufsteigen, wenn er sich dafür sportlich qualifiziert hat und der LEV NRW den Aufstieg nach Abgabe der Haftungserklärung des eingetragenen Vereins genehmigt. Aufstiegsberechtigt ist nur der in der Aufstiegsrunde zur 2. Bundesliga Bestplatzierte Verein der Oberliga West, wenn dieser auch den 1. Platz dieser Aufstiegsrunde erreicht hat. Nimmt dieser Verein  das Aufstiegsrecht - gleich aus welchen Gründen - nicht wahr, kann dieses von dem Verein aus der Oberliga West, der den 2. Platz der Aufstiegsrunde zur 2. Bundesliga erreicht hat, wahrgenommen werden.

Nimmt ein Verein/Club ohne sportliche Qualifikation und/oder ohne Genehmigung des LEV NRW am Spielbetrieb der DEL oder ESBG teil, so wird die Mannschaft bei Rückkehr in den Spielbetrieb des LEV NRW in die unterste Spielklasse eingestuft. Der Verein kann, solange diese ungenehmigte DEL- oder ESBG-Spielberechtigung besteht, auch wenn sie auf eine Kapitalgesellschaft übertragen wird, mit keiner weiteren Senioren- und Nachwuchsmannschaft am Spielbetrieb des LEV NRW teilnehmen.